Es kann ein Sozialhilfeantrag bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft beantragt werden. Dabei ist vom Einkommen 80% aufzuwenden. Vom Pflegegeld verbleibt dem*r Heimbewohner*in 10% max. der Stufe 3 als Taschengeld .
Da das Seniorenwohnheim in Kennelbach nicht als Pflegeheim gilt, müssen die Heimkosten selber übernommen werden, wenn ein Vermögen von mehr als 10.000 EUR vorhanden ist. Ansonsten kann auch ein Sozialhilfeantrag gestellt werden.
Alle Tarife finden Sie hier.